Spuren im Sand verwehen. Spuren im Herzen bleiben.
Vorsorge und letzter Wille
1
Regeln Sie Ihre Angelegenheiten für den Fall der Fälle. Die Bestattungsvorsorge und Nachlassregelungen sind ein Must Have.
2
Vorausschauendes Handeln entlastet die Hinterbliebenen emotional und eventuell auch finanziell.
3
Stellen Sie sämtliche Dokumente zusammen, die im Fall der Fälle benötigt werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei.

Vorsorge für eine
selbstbestimmte Trauerfeier
Viele von uns machen sich Gedanken über das Thema "Wie will ich bestattet werden?". Zum einen geht es hier um konkrete Vorstellungen. Zum anderen möchte man die Hinterbliebenen auch nach dem eigenen Ableben unterstützen. Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. unterstützen wir Sie im Rahmen eines Vorsorgevertrags bei der Konzeption Ihrer Bestattung. Dabei legen Sie Ihre konkreten Vorstellungen fest, z.B. welcher Sarg oder welche Urne gewünscht wird oder wie die Trauerfeier ablaufen soll. Darauf aufbauend erstellen wir ein Angebot für diese Leistungen.
Neben den organisatorischen Details der Bestattung werden auch die Bestattungskosten in dem Vorsorgevertrag thematisiert. Die Kosten der Beerdigung werden zu Lebzeiten gezahlt, um einerseits die Hinterbliebenen zu entlasten und um andererseits zu garantieren, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden können.
VORSORGE BERATUNG
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Bitte kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung über das Kontaktformular
oder rufen Sie uns an unter 0 72 7 2 / 82 12.
Der letzte Wille
Handeln Sie verantwortlich für Ihre Familie, für sich selbst und als Unternehmer für Ihre Mitarbeiter und Angestellten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Ausgestaltung Ihres letzten Willens.
LETZTER WILLE BERATUNG
Gerne beraten wir Sie persönlich.
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Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen, zum einen das handschriftlich verfasste und zum anderen das notariell hinterlegte.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen.
Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten.
Vorsorgekonzept für Unternehmer
Handlungsanweisung, Vertretungsregelung und Vollmacht, Vertragsmanagement, Gesellschaftsverträge,
Versicherungen, digitaler Nachlass einschließlich Passwörtern
Wir helfen Ihnen sehr gerne
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