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Spuren im Sand verwehen. Spuren im Herzen bleiben.

Vorsorge und letzter Wille

1

Regeln Sie Ihre Angelegenheiten für den Fall der Fälle. Die Bestattungsvorsorge und Nachlassregelungen sind ein Must Have.

2

Vorausschauendes Handeln entlastet die Hinterbliebenen emotional und eventuell auch finanziell.

3

Stellen Sie sämtliche Dokumente zusammen, die im Fall der Fälle benötigt werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei.

Vorsorge für eine
selbstbestimmte Trauerfeier

Viele von uns machen sich Gedanken über das Thema "Wie will ich bestattet werden?". Zum einen geht es hier um konkrete Vorstellungen. Zum anderen möchte man die Hinterbliebenen auch nach dem eigenen Ableben unterstützen. Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. unterstützen wir Sie im Rahmen eines Vorsorgevertrags bei der Konzeption Ihrer Bestattung. Dabei legen Sie Ihre konkreten Vorstellungen fest, z.B. welcher Sarg oder welche Urne gewünscht wird oder wie die Trauerfeier ablaufen soll. Darauf aufbauend erstellen wir ein Angebot für diese Leistungen.

Neben den organisatorischen Details der Bestattung werden auch die Bestattungskosten in dem Vorsorgevertrag thematisiert. Die Kosten der Beerdigung werden zu Lebzeiten gezahlt, um einerseits die Hinterbliebenen zu entlasten und um andererseits zu garantieren, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden können.

VORSORGE BERATUNG

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Bitte kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung über das Kontaktformular

oder rufen Sie uns an unter 0 72 7 2 / 82 12.

Der letzte Wille

Handeln Sie verantwortlich für Ihre Familie, für sich selbst und als Unternehmer für Ihre Mitarbeiter und Angestellten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Ausgestaltung Ihres letzten Willens.

LETZTER WILLE BERATUNG

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Bitte kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung über das Kontaktformular

oder rufen Sie uns an unter 0 72 7 2 / 82 12.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen, zum einen das handschriftlich verfasste und zum anderen das notariell hinterlegte.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellver­tretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behan­dlung zu treffen.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten.

Vorsorgekonzept für Unternehmer

Handlungsanweisung, Vertretungsregelung und Vollmacht, Vertragsmanagement, Gesellschaftsverträge,
Versicherungen, digitaler Nachlass einschließlich Passwörtern

Wie können wir Ihnen helfen?

Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass E-Mails einen grundsätzlichen unsicheren Kommunikationsweg darstellen. Die Nachrichten können in jedem Fall vom Anbieter/Hoster des Formular-Services und grundsätzlich von jedem mitgelesen werden.

Wir helfen Ihnen sehr gerne

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung über das Kontaktformular

oder rufen Sie uns an unter 0727 2 / 82 12.

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