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SPUREN IM SAND VERWEHEN.
SPUREN IM HERZEN BLEIBEN.

VORSORGE UND

LETZTER WILLE

1

Regeln Sie Ihre Angelegenheiten für den Fall der Fälle. Die Bestattungsvorsorge und Nachlassregelungen sind ein Must Have.

2

Vorausschauendes Handeln entlastet die Hinterbliebenen emotional und eventuell auch finanziell.

3

Stellen Sie sämtliche Dokumente zusammen, die im Fall der Fälle benötigt werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei.

Der letzte Wille
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Handeln Sie verantwortlich für Ihre Familie, für sich selbst und als Unternehmer für Ihre Mitarbeiter und Angestellten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Ausgestaltung Ihres letzten Willens.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen, zum einen das handschriftlich verfasste und zum anderen das notariell hinterlegte.

TESTAMENT

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte.

ERBRECHT

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellver­tretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

VORSORGEVOLLMACHT

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behan­dlung zu treffen.

PATIENTENVERFÜGUNG

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten.

VORSORGEVERTRAG

Handlungsanweisung, Vertretungsregelung und Vollmacht, Vertragsmanagement, Gesellschaftsverträge,
Versicherungen, digitaler Nachlass einschließlich Passwörtern

VORSORGEKONZEPT

FÜR UNTERNEHMER

LETZTER WILLE BERATUNG

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Gerne beraten wir Sie persönlich.

Bitte kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung über das Kontaktformular

oder rufen Sie uns an unter 0 72 7 2 / 82 12.

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